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BSG, 17.12.2007 - B 5b KN 3/07 KR B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 20.02.2007 - S 39 KN 45/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2007 - L 1 KN 3/07
- BSG, 17.12.2007 - B 5b KN 3/07 KR B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92
Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente
Auszug aus BSG, 17.12.2007 - B 5b KN 3/07 KR B
Als höchstrichterlich geklärt muss eine Rechtsfrage auch dann angesehen werden, wenn das Revisionsgericht bzw das Bundesverfassungsgericht diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; siehe hierzu auch Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 117 mwN). - BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 17.12.2007 - B 5b KN 3/07 KR B
Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinaus gehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 mwN).